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Der Garten war und ist umstanden von Bäumen, was hier in dieser Gegend sehr selten ist. Es fühlte sich an, als nähme er uns in die Arme mit dem Versprechen uns zu behüten und zu beschützen und keine Unbill der Welt an uns heranzulassen. Und die Aussicht ist so überwältigend, daß ich heute noch, nach all den Jahren, Stunden und Stunden damit verbringen kann, dem Wechsel von Licht und Schatten auf dem Meer und den umliegenden Bergen zuzuschauen. Zum Wasser hinunter sind es ungefähr 300 Meter, das Grundstück liegt auf einer Anhöhe, von der aus man das gegenüberliegende Südufer des Loch Torridons sieht. Der höchste Berg der Gegend, der Liathach, steigt auf über 1.000 Meter auf. Gegen die regelmäßigen Nordweststürme sind wir durch Hügel geschützt, die aus einem der ältesten Gesteine der Erde bestehen (2 Milliarden Jahre!).

Blicke aus

unserem Garten

Als wir da so in der Wildnis unseres zukünftigen Gartens standen, wußten wir beide, ohne daß wir auch nur ein Wort gewechselt hätten, das es uns auf einmal ganz ernst war (erinnert sei an die vertrackte Sache mit der Mystik!), daß dies das Grundstück war, das wir unbedingt wollten, und wir haben kein weiteres mehr besichtigt. Und dann lief alles wie am Schnürchen, so daß wir gar nicht erst dazu kamen, kalte Füße wegen des großen Abenteuers zu bekommen, auf das wir uns da eingelassen hatten. Durch die Vermittlung guter Freunde erhielten wir bereits zwei Tage später eine erste Schätzung von einem Architekten, der später auch das Haus für uns baute. Und wiederum zwei Tage später saßen wir bereits bei einem uns empfohlenen Rechtsanwalt und hörten zu, wie dieser telefonisch ein erstes Angebot für uns abgab. Dann dauerte es drei nervenzerreißende Monate, bis sich der Vorbesitzer endlich dazu entschloß, an uns zu verkaufen, und noch vier Jahre, bis das neue Haus fertig dastand.

Ich will Sie nicht mit den Feinheiten der rechtlichen Abwicklung langweilen, obwohl wir es ganz spannend fanden, in ein uns völlig fremdes System einzutauchen. Es scheint so zu sein, als ob sich englisches und schottisches Recht zum Teil überlagern. Einmal gelten englische Regeln, und dann wieder schottische, die oft in der Geschichte und den Traditionen z.B. des Clanssystems verhaftet sind.

Vor vielen Jahren, auf einer meiner schottischen Reisen, schnauzte mich einmal ein Fahrer, der mich mitgenommen hatte, an, ich hätte besser ein Geschichtsbuch mitnehmen sollen, statt einer Straßenkarte. Ich fand das damals sehr unfreundlich, habe aber in der Zwischenzeit gelernt, daß der Mann absolut recht hatte. Ich gebe den Rat weiter - und ich tue das sehr viel freundlicher als er. Alle, die Schottland kennen lernen und auch ein bißchen verstehen wollen, sollten sich mit der Geschichte befassen und sich vor allem von den Schotten ihre Geschichte und Geschichten erzählen lassen!.

Wir hatten es vor allem mit zwei rechtlichen Hindernissen zu tun, das eine war das Crofting System, das andere die Existenz des National Trust for Scotland. Crofter, so werden die Leute genannt, die Landwirtschaft im traditionellen Sinn betreiben, und das heißt vor allem, Schafzucht. Die Crofter einer Gegend bilden eine Crofting-Gemeinschaft, die bestimmte Rechte und Pflichten miteinander teilen und in die jeder Crofter seine Croft, das heißt sein Land einbringt. Als wir unser Grundstück kauften, mußte es erst decrofted werden, das heißt, der Vorbesitzer mußte die Crofting-Gemeinschaft dafür entschädigen, das unser Land ihrer gemeinsamen Verfügung entzogen wurde.

Das andere Problem, mit dem wir uns beschäftigen mußten, war, daß wir den National Trust for Scotland als Feudalherren über uns hatten, und so nicht ganz frei waren, in dem, was wir auf dem Grundstück planten. Die Aufgabe des NTS ist es, soviel Landschaft und so viele wertvolle Gebäude wie möglich für die Nachwelt zu erhalten. Diese Aufgabe wird dadurch erleichtert, weil ein Weg, die unter Umständen erheblichen Erbschaftssteuern zu umgehen, ist, den Besitz dem NTS zu übereignen, vor allem, wenn es sich um Ländereien, Burgen oder Schlösser handelt. Die Familien behalten dadurch ein Nutzungsrecht, müssen sich allerdings damit abfinden, daß ein Teil des Besitzes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das ist einer der Gründe, warum Schottland ein Paradies für Leute mit ausgeprägten Puppenhausinstinkt ist (ich gehöre zweifellos zu dieser Sorte). Man muß nur mal die Gegend rund um Aberdeen betrachten: 100 Schlösser und Burgen auf ebenso vielen Quadratkilometern! Ein jedes mit einem Souvenirladen und einer Teestube! Phantastisch!

Warum der National Trust allerdings glaubte, schottisches Kulturerbe zu verteidigen, als er uns untersagte, ein Erkerfenster einzubauen, wird mir immer ein Geheimnis bleiben. Die einzige Stelle, von der man aus das Fenster hätte sehen können, ist von der anderen Seite der Bucht, ca. fünf Kilometer entfernt! Und von da sieht man noch nicht einmal das Haus, weil es hinter Bäumen verborgen ist. Aber so ist es nun einmal. In Schottland kommen die Fenster nicht heraus, sie gehen hinein, hat man uns gesagt! Na gut.

Loch Torridon

Loch Torridon

Als wir uns für einen Hausnamen entscheiden mußten – denn natürlich gibt es hier keine Straßennamen oder Hausnummern – griffen wir zurück auf einen Namen, den wir auf einer alten Karte gefunden hatten, und der genau unseren Platz zu bezeichnen schien. Wir dachten, es wäre gälisch! Niemand kann den Namen richtig aussprechen und es ist eine rechte Plage, ihn bei telefonischen Bestellungen jeder Art ständig buchstabieren zu müssen. Später stellte sich noch dazu heraus, daß es überhaupt kein richtiges Gälisch war. Es war einfach nur etwas, was ein englischer Kartograph im letzten Jahrhundert verstanden hatte, als er die Einheimischen nach dem Namen fragte. Ich würde gerne wissen, was er da verstanden hat, denn Gälisch ist eine sehr, sehr schwierige Sprache. Im Übrigen spricht man gälisch nicht, man hat es oder man hat es nicht. Ich habe es nicht! Aber nun ist der Hausname nun mal Baclenbea und es wird Baclenbea bleiben, so lange uns das Haus gehört. Alle sind jetzt daran gewöhnt. Wir bekommen sogar Werbesendungen und Steuerbescheide unter dieser Anschrift.

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